Das CURSOR Consulting bietet VZPM-geprüfte Qualität

Sechs weitere Consultants erfolgreich zertifiziert.

Cursor Software AGBereits im zweiten Jahr lässt CURSOR seine Consultants von dem Schweizer Verein zur Zertifizierung von Personen im Management, VZPM, zertifizieren (nach ISO/IEC 17024). Der Nachweis der für erfolgreiche Projektarbeit erforderlichen Kompetenzen erfolgt dabei auf Grundlage der international anerkannten Kompetenzrichtlinie der International Project Management Association (IPMA). Consulting-Bereichsleiter Jürgen Heidak betont: „Ob IT- oder Business-Consulting: gefragt ist Teamarbeit. Gemeinsam mit dem Kunden gilt es, individuelle und effiziente Lösungen für strategische und technologische Herausforderungen zu finden. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im CURSOR-Consulting profitieren von einer fundierten Ausbildung, den gesammelten Erfahrungen des Teams und regelmäßigen Schulungen.“

„Win-Win-Win“-Situation

Vorrangiges Ziel der Zertifizierung ist laut Jürgen Heidak die Sicherung hoher Standards bei Innovation, Qualität und technischer sowie organisatorischer Kompetenz. Steffen Homrighausen, Teamleiter Business Consulting, hat zusammen mit Alexander Seidel, Dennis Althen, Dirk Mantik, Rüdiger Teves und Thomas Wahle die diesjährige Zertifizierung zum Certified Project Management Associate IPMA Level D® erfolgreich absolviert. Er ergänzt: „Von einer regelmäßigen, neutralen Bestätigung der Qualifikation profitieren Auftraggeber, Anbieter und Consultant gleichermaßen.“

Qualität und Kompetenz sichern, Entscheidungen absichern

Bereits 2013 wurden Kerstin Kloske, Siegbert Glodek, André Gärtner, Markus Keil und Jürgen Heidak zertifiziert, das VZPM-Programm ist seither fester Bestandteil des Qualifizierungs- und Personalentwicklungsangebots bei CURSOR. Dass die Zertifizierung auch ein gewichtiges Argument bei der Gewinnung neuer Kunden darstellt, weiß CURSOR-Vertriebsleiter Andreas Lange: „Wir können unsere Projektmanagement-Kompetenz gegenüber Kunden und Interessenten dokumentieren und neutral belegen, der Entscheider kann sich bei der Vergabe des Auftrags absichern und seinen Sorgfaltspflichten Genüge tun.“

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